Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

    Die Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen, getragen vom Deutschen Gewerkschaftsbund, seinen Mitgliedsgewerkschaften sowie Volks- und Heimvolkshochschulen, ist eine nach dem Nds. Erwachsenenbildungsgesetz als förderberechtigt anerkannte Einrichtung der Jugend- und Erwachsenenbildung. Im Vordergrund unserer Arbeit stehen gesellschafts- und bildungspolitische Ziele sowie die schulische und berufliche Bildung. Wir sind eine gemeinnützig tätige Organisation und kein kommerzieller Bildungsanbieter oder Reiseveranstalter und arbeiten nicht gewinnorientiert.

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen
    • der Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen e.V.,
    • der Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Nds. Mitte gGmbH,
    • der Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Nds. Nord gGmbH,
    • der Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Nds. Ost gGmbH,
    • der Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Nds. Süd gGmbH,
    • der Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Management- und
    Führungsholding gGmbH,
    • der ARBEIT UND LEBEN Sachsen-Anhalt gGmbH.

    Alle im Weiteren „ARBEIT UND LEBEN“ genannt.

  2. Teilnahmevoraussetzungen

    An Seminaren und Lehrgängen von ARBEIT UND LEBEN kann grundsätzlich jeder/jede teilnehmen, der/die die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht allerdings nicht. Werden die notwendigen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt, behält sich ARBEIT UND LEBEN die fristlose Vertragskündigung vor.

  3. Anmeldung

    Anmeldungen zu Seminaren (Veranstaltungen von bis zu fünf Tagen) oder Lehrgängen (Veranstaltungen von mehr als fünf Tagen) bedürfen der Textform. Die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Fristen sind einzuhalten.

    Anmeldungen können wie folgt vorgenommen werden:

    a. per Post oder Fax
    b. per E-Mail
    c. über das Internet

    Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ARBEIT UND LEBEN an. Durch die textliche Bestätigung des Eingangs der Anmeldung durch ARBEIT UND LEBEN kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

  4. Rücktritt durch ARBEIT UND LEBEN

    Die Durchführung der Seminare und Lehrgänge ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. ARBEIT UND LEBEN behält sich das Recht vor, das Seminar oder den Lehrgang abzusagen, wenn die Anmeldungen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.

    Gründe und Ereignisse, wie z.B. Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen und sonstige Fälle höherer Gewalt, die ARBEIT UND LEBEN nicht zu vertreten hat, befreien ARBEIT UND LEBEN für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Nicht entstandene Aufwendungen werden den Teilnehmenden in diesem Fall erstattet.

  5. Fälligkeit der Teilnahmebeträge

    Je nach Ausschreibung der Veranstaltung kann der Teilnahmebetrag neben den Seminar- bzw. Lehrgangsgebühren auch Kosten für Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren beinhalten. Der gesamte Teilnahmebetrag ist grundsätzlich im Voraus entsprechend der Zahlungsbedingungen für die jeweilige Veranstaltung fällig. Für die Fälligkeit der Teilnahmebeträge bei Seminaren für die betriebliche Interessenvertretung (nach § 37 Abs. 6 BetrVG) gelten abweichende Regelungen.

    Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mindestens zwei Monaten ist auf Antrag des/der Teilnehmenden Ratenzahlung möglich. Eine Ratenzahlungsvereinbarung bedarf der Schriftform. Die Ratenzahlungsvereinbarung kann nur mit ARBEIT UND LEBEN getroffen werden. Lehrkräfte/DozentInnen sind zum Abschluss solcher Vereinbarungen nicht befugt.

    Gerät der/die Teilnehmende oder der entsprechende Schuldner hinsichtlich des Teilnahmebetrags oder der Zahlung von Raten in Verzug, stehen ARBEIT UND LEBEN ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu.

  6. Widerruf und Rücktritt des/der Teilnehmenden

    Den Teilnehmenden mit Verbrauchereigenschaft steht ein Widerrufsrecht zu, sofern es nicht durch § 312 g Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und der Widerruf kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf bedarf der Textform.

    Ein Rücktritt des/der Teilnehmenden ist bis zum Tag vor dem Beginn des Seminars oder Lehrgangs möglich. Die Rücktrittserklärung muss in Textform gegenüber ARBEIT UND LEBEN erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rücktrittserklärung in Textform bei ARBEIT UND LEBEN maßgeblich.

    Im Falle des Rücktritts entstehen dem/der Teilnehmenden folgende Kosten:

    • bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50,00 EUR Verwaltungspauschale (max. 50,00 EUR) als Verwaltungspauschale
    • bei weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bis zum Beginn: 50% der Teilnahmebeträge
    • bei Nichterscheinen ohne Rücktrittserklärung: 100% der Teilnahmebeträge

    Für Teilnehmende aus den Rechtskreisen SGB II/III, die gemäß § 45 SGB III bzw. §§ 81, 82 oder 131a SGB III an einer nach AZAV zugelassenen Maßnahme teilnehmen wollen, ist der Rücktritt kostenfrei, wenn ihnen die Förderung versagt wird.

    Abweichend von den vorgenannten Regelungen entstehen beim Rücktritt von Seminaren oder Lehrgängen, die als Bildungsurlaubsveranstaltung oder nach § 37 Abs. 6 BetrVG angeboten werden, folgende Kosten:

    • ab 3 Wochen nach Anmeldung bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 20% der Teilnahmebeträge
    • bei weniger als 2 Monaten bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmebeträge
    • bei weniger als 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen: 100% der Teilnahmebeträge

    Der Nachweis, dass uns bei einer Bildungsurlaubsveranstaltung kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt Ihnen unbenommen.

  7. Kündigung durch den/die Teilnehmende

    Lehrgänge mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten sind mit einer Frist von drei Monaten – tagesgenau ab dem Eingang der Kündigung – in Textform bei ARBEIT UND LEBEN ohne Angabe von Gründen kündbar. Für die Zeit nach der Beendigung des Vertrages vorausbezahlte Teilnahmebeträge werden erstattet.

    Die Kündigung des Vertrages durch den/die Teilnehmende muss in Textform gegenüber ARBEIT UND LEBEN erfolgen. Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht berechtigt. Ein Fernbleiben vom Unterricht stellt keine Kündigung dar.

    Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt von dieser Regelung unberührt.

  8. Wechsel der Lehrenden / Seminarort

    ARBEIT UND LEBEN behält sich einen Wechsel in der Person der jeweiligen Lehrenden vor. Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel des/der Lehrenden und/oder Verschiebungen im Ablaufplan weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Kündigung des Vertrages oder zur Minderung der Teilnahmebeträge.

    Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen im Rahmen von Bildungsurlaubsveranstaltungen von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen/Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Bildungsurlaubsveranstaltung nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 651a-y BGB.

  9. Pflichten der Teilnehmenden

    Der/die Teilnehmende verpflichtet sich, die geltende Hausordnung zu beachten, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien pfleglich zu behandeln, die für die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen zum Seminar/Lehrgang und zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und die mit dem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.

    Teilnehmende, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können vom Unterricht auf Zeit oder auf Dauer ausgeschlossen werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmebeträge bleibt davon unberührt.

  10. Urheberrecht

    Die Arbeitsunterlagen, die ARBEIT UND LEBEN den Teilnehmenden zur Verfügung stellt, dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung von ARBEIT UND LEBEN vervielfältigt oder verbreitet werden. ARBEIT UND LEBEN behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den Teilnehmenden zur Verfügung.

  11. Datenschutz

    ARBEIT UND LEBEN übermittelte Daten werden zu Verwaltungszwecken digital gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur in vertraglich vereinbarten oder in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Bitte lesen Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung (www.aul-nds.de/datenschutz).

  12. Haftung

    ARBEIT UND LEBEN übernimmt bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von Teilnehmenden während des Aufenthalts am Seminar-/Lehrgangsort keine Haftung, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeiter-/innen von ARBEIT UND LEBEN zurückzuführen sind.

  13. Versicherungsschutz

    Bei Unfällen haftet ARBEIT UND LEBEN im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Darüberhinausgehend sind die Teilnehmenden für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

  14. Nebenabreden

    Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das gilt auch für den Verzicht auf Erfordernis der Textform selbst.

  15. Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist Hannover.

  16. Salvatorische Klausel

    Sofern eine dieser Geschäftsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für eventuelle Regelungslücken.

  17. Gültigkeit der Teilnahmebedingungen

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01.02.2019. Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.